PROJEKT HYPERSOIL | Pfad:https://hypersoil.uni-muenster.de/ |
Modul: Boden - Informationen | |
Kapitel: Bodenschutz | |
Seitentitel: Bundes-Bodenschutzgesetz |
Am 17. März 1998 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG - in Kraft. Dieses „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten“ umfasst 5 Teile:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.“ (§ 1 BBodSchG) Bei den Begriffsbestimmungen (§ 2 BBodSchG) heißt es in Absatz 1: „Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.“
Im zweiten Teil werden die Grundsätze und Pflichten geregelt. Dort heißt es in den Pflichten zur Gefahrabwehr (§ 4 BBodSchG) in Absatz 1: „Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.“ Teil drei, vier und fünf regeln weitere Details. Ergänzt werden diese Regelungen durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (s. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Landesspezifische Vorschriften zum Vollzug und zur Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden durch Bodenschutzgesetze der Bundesländer geregelt. In Nordrhein-Westfalen z.B. trat am 9. Mai 2000 das entsprechende Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG; s. MUNLV 2000) in Kraft. PDF-Download des Bundes-Bodenschutzgesetzes
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |