In Deutschland wird der Schutz und Erhalt des Bodens zunehmend als wichtiger Bereich der Umweltpolitik erkannt (vgl. VOLLRATH / STERNITZKE 2002). Vor allem die Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes bedeutete einen großen Schritt nach vorn. Bis zum Erlass der ersten Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 verfügten bis dahin nur die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen über eine entsprechende Gesetzgebung.
Ein wesentlicher Grund für die bisher eher randständige Behandlung des Bodenschutzes ist darin zu sehen, dass die Beeinträchtigung und Zerstörung des Bodens im Gegensatz zu den Umweltmedien Wasser oder Luft kaum unmittelbar wahrgenommen werden kann. Außerdem konkurrieren private und öffentliche Nutzungsansprüche an den Boden sowie unterschiedliche Eigentumsrechte mit den gesetzlichen Bodenschutzverordnungen. Darüber hinaus sind die Regelungen zum Bodenschutz teilweise in anderen Gesetzen wie z.B. dem Baugesetzbuch, der Klärschlammverordnung, dem Bundesberggesetz oder dem Bundesnaturschutzgesetz enthalten (ausführlich u.a. bei BLUME 1992). Die Konkretisierung einer speziellen Bodenschutzgesetzgebung blieb daher lange unberücksichtigt (vgl. SÄCHSISCHE LANDESSTIFTUNG NATUR UND UMWELT 1998, S.42).
Erst ab Mitte der 80er Jahre wurden verschiedene konzeptionelle Ansätze und gesetzliche Regelungen zum Bodenschutz in Deutschland entwickelt:
- 1985: Veröffentlichung der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung (BUNDESREGIERUNG 1985)
- 1990: Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) zur Altlastenproblematik. Empfehlung zur Einrichtung eines Wissenschaftlichen Beirates Bodenschutz (WBB)
- 1994: Jahresgutachten 1994 des Wissenschaftlichen Beirates Globale Umweltveränderung (WBGU). Welt im Wandel – Gefährdung der Böden
- 1998: Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) zum Grundwasserschutz
- 1998: Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“. Umfangreiche Auseinandersetzung mit speziellen Themenbereichen des Bodenschutzes wie Bodenversauerung und Flächeninanspruchnahme (ENQUETE-KOMMISSION 1998)
- 17. März 1998: Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) (s. Bundes-Bodenschutzgesetz) durch den Deutschen Bundestag
- Dezember 1998: Einberufung des Wissenschaftlichen Beirates Bodenschutz (WBB) durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- 12. Juli 1999: Erlass der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durch die Bundesregierung (s. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) (vgl. BUNDSREGIERUNG 2000)
- 19.06.2002: Verabschiedung des Bodenschutzberichtes der Bundesregierung für die 14. Legislaturperiode durch das Bundeskabinett (s. Bodenschutzbericht 2002)
Die im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erstmals festgelegten bundeseinheitlichen Pflichten zur Vorsorge im Bodenschutz sollen durch landesspezifische Vorschriften ergänzt und vollzogen werden.
In Nordrhein-Westfalen (s. MURL-NRW 1991) trat am 30. Mai 2000 das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in Kraft. Dieses Gesetz umfasst das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und Änderungen anderer Landesgesetze zur Anpassung an die geänderte Rechtslage (MUNLV-NRW 2000, S. 4).
Weitere Informationen:
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV)
- Bodengüteklassen
- Wege zum vorsorgenden Bodenschutz
- Bodenschutzbericht 2002
- Initiativen zum Bodenschutz
- Internationale Bodenschutzpolitik
- Ansätze zum Bodenshutz
- Förderung des Bodenbewusstseins
Externe Links:
Literatur:
BLUME, H.-P. (Hrsg.) (1992): Handbuch des Bodenschutzes. Bodenökologie und -belastung. Vorbeugende und abwehrende Schutzmaßnahmen. 2. Auflage. Landsberg/Lech: ecomed, S.520-534. |
BUNDESREGIERUNG (1985): Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung. Bonn: Kohlhammer. |
BUNDESREGIERUNG (2000): Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Wege zum Bodenschutz. Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte für eine erweiterte Boden-Vorsorge. Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode. Unterrichtung durch die Bundesregierung. Drucksache 14/2834. http://dip.bundestag.de/btd/14/02ß/1402834.pdf, S. 9-24.[Stand:2002-06-17]. |
ENQUETE-KOMMISION (1998): Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung. Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsfähigen Entwicklung“ des 13. Deutschen Bundestages. Zur Sache 4/98, Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Bonn. |
MUNLV-NRW (2000): Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Landesbodenschutzgesetz. Düsseldorf. |
MURL-NRW (1991): Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.):Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. |
SÄCHSISCHE LANDESSTIFTUNG FÜR NATUR UND UMWELT (1998) (Hrsg.): Der Schutz des Bodens als gemeinsame Aufgabe von Bodenschutz und Naturschutz. Dresden: Sachsendruck Formulardruck GmbH. |
VOLLRATH, S./ STERNITZKE, V. (2002): Geschichte des Bodenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland von der Jungsteinzeit bis zu den Anfängen des Bodenschutzgesetzes von 1999. Referat im Rahmen des Bodenkundlichen Seminars WS 2002/03 – Institut für Geoökologie, Abteilung Bodenkunde und Bodenphysik - Technische Universität Braunschweig. www.soil.tu-bs.de/lehre/BoKuSem/WS2002/Sternitzke-Vollrath-Bodenschutz_in_Deutschland-Referat.pdf (15.1.2005) |
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