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Modul: Boden - Informationen
Kapitel: Bodenschutz
Seitentitel: Internationale Bodenschutzpolitik

Seit Anfang der 60er Jahre gibt es zum Schutz des Bodens politische Bemühungen auf internationaler Ebene. Inzwischen ist eine Vielfalt an Deklarationen und Abkommen entstanden, die aber in den meisten Fällen völkerrechtliche nicht verbindend sind. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung“ (UNCCD), das 1996 in Kraft trat, ist eine der wenigen völkerrechtlich verbindlichen Abkommen in der internationalen Umweltpolitik.

Im Folgenden wird eine Übersicht über die Aktivitäten innerhalb der internationalen Bodenschutzpolitik gegeben:

  • 1960: Gründung der International Soil Conservation Organisation (ISOC).
  • 1966: Gründung des Weltdaten(referenz)zentrum für Böden (ISRIC).
  • 1972: Verabschiedung der Europäischen Bodencharta als erstes politisches Instrument zum Bodenschutz.
  • 1977: UN-Konferenz über Desertifikation in Nairobi. Der verabschiedete Aktionsplan scheiterte an finanziellen und konzeptionellen Mängeln.
  • 1980: Gründung der European Society for Soil Conservation (ESSC).
  • 1981: Verabschiedung der Weltbodencharta unter der Schirmherrschaft der FAO (Food and Agriculture Organization der UN).
  • 1982: Der Bodenschutz wird in der „World Charter for Nature“ aufgegriffen.
  • 1988: Internationale Konferenz „Bodenschutzpolitiken in der europäischen Union, veranstaltet von der EU-Kommission, BMU und UBA: Verfassung des “Bonner Memorandum” zum Bodenschutz in Europa
  • 1992: Die Agenda 21, das Handlungsprogramm der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro, greift das Problem der Bodendegradation und -zerstörung in mehreren Kapiteln auf (s. Agenda 21).

Empfehlung zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz der Böden in Trockengebieten. Die „UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung“ (UNCCD) trat 1996 in Kraft.

  • 1992: Empfehlung R(92)8 des Europarates als Aufforderung an die Regierungen zur Einhaltung einer Reihe von Prinzipien zum Schutz der Böden.
  • 1994: WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung) empfiehlt die Schaffung einer globalen Bodenkonvention.
  • 1996: Verabschiedung des Aktionsprogramms für den Umgang mit Wäldern durch das Zwischenstaatliche Wälderforum der UN (IPF). Böden und Bodenschutz werden im Zusammenhang mit Planwirtschaft und empfindlichen Ökosystemen behandelt.
  • 1997: Die Evangelische Akademie Tutzing reagiert auf die Empfehlung des WBGU zur Erstellung einer globalen Bodenkonvention und führte eine Konferenz mit Beteiligung international führender Umweltwissenschaftler durch. 1998 wurde ein erster mehrsprachiger Entwurf vorgelegt.
  • 1999: Erste Sitzung des europäischen Bodenforums: Forderung nach global ausgerichteten Strategien und der Erstellung eines internationalen Basiskatalogs von Indikatoren.
  • 2002: Gründung des Vereins „European Land and Soil Alliance“ (ELSA) zur Umsetzung des im Jahr 2000 verabschiedeten Manifest des Boden-Bündnisses europäischer Städte und Gemeinden. Das Manifest wurde in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Tutzinger Vorschlags für ein „Übereinkommen zum nachhaltigen Umgang mit Böden“ (Bodenkonvention) und der „UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung“ erarbeitet (vgl. http://www.bodenbuendnis.org).


Weitere Informationen:

  • Europäische Bodencharta
  • Weltbodencharta
  • Agenda 21
  • Boden-Bündnis europäische Städte und Gemeinden
  • Initiavtiven zum Bodenschutz
  • Bodenschutz in Deutschland
  • Ansätze zum Bodenschutz
  • Förderung des Bodenbewusstseins


Literatur:

WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung) (2000) (Hrsg.): Welt im Wandel – Neue Strukturen globaler Umweltpolitik. Jahresgutachten 2000. Bremerhaven.